Birgit Höly 
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Naturheilpraxis

 

Anmeldung

Bei der Anmeldung erhalten Sie von mir einen ausführlichen Anamnesebogen. Hier tragen Sie bitte Ihre Beschwerden, ebenso Ihre Krankengeschichte bereits zuhause ein und senden den ausgefüllten Bogen an mich zurück. Dieses Vorgehen hat sich als effektiv bewährt und vermeidet, dass wichtige Informationen vergessen werden. Auf diese Weise kann ich mich auch schon vorab informieren und habe beim Ersttermin mehr Zeit für die Untersuchung und Behandlung.


Der erste Termin... 

Nach dem Erstgespräch findet immer eine ausführliche Untersuchung des gesamten Körpers statt. Hierbei taste ich Ihren Körper ab und führe zahlreiche aktive und passive Bewegungstests durch, um die Region zu identifizieren, die für Ihr Problem ursächlich ist.
Im Anschluss erfolgt die Behandlung dieser Region.
Ratschläge für den Alltag und das Erlernen eines Heimprogramms runden die Behandlung ab.


...hilfreiche Tipps für den ersten Besuch: 

Bitte bringen Sie alle aktuellen Befunde (Röntgenbilder, CT, Laborwerte, etc.) mit.   

Falls Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie diese oder eine Aufstellung der momentanen Medikation zum ersten Termin mit.


Terminvergabe

Termine werden nur nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung ( Tel.-Nr.: 089 / 24 24 38 17 ) vergeben.
Eine Behandlung dauert ca. 50 Minuten.                                                
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich während der Behandlungszeiten nicht persönlich erreichbar bin, denn nur so kann ich mich mit meiner ganzen Aufmerksamkeit auf die Behandlung konzentrieren.


Terminabsage, verpasste Termine...

Falls Sie Ihren Termin absagen bzw. verschieben müssen, bitte ich Sie, dies
rechtzeitig mitzuteilen.
Termine, die nicht wahrgenommen werden bzw. nicht mindestens 24 Stunden
vorher abgesagt werden, stelle ich privat in Rechnung.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt analog dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (=GebüH).
Die privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten
im Rahmen des von Ihnen abgeschlossenen Vertrags.
Eine Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist teilweise möglich.